In der Regel ist es möglich, relativ zeitnah einen Termin zu erhalten. Die Abstände der einzelnen Sitzungen hängt von ihrem Klärungsbedarf ab. Die Erfahrungswerte zeigen, dass zu Beginn die Sitzungen zunächst in kürzeren Abständen erfolgen sollten. Je nach Anliegen und Situation können die Gespräche dann auch in größeren Zeitintervallen stattfinden.
Dauer der Einheiten
Die Anzahl der Termine sind unterschiedlich. In vielen Fällen sind mitunter 6-10 Sitzungen ausreichend. Wird eine dauerhafte Begleitung gewünscht, sind größere Zeitabstände die Regel.
Terminabsagen
Aufgrund einer Terminpraxis ist es zwingend erforderlich, vereinbarte Termine spätestens 3 Werktage vorher abzusagen.
Bei kurzfristigen Absagen wird die Sitzung leider mit dem regulären Stundensatz berechnet, da so kurzfristig der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
Honorar:
Psychosoziale Einzelberatung oder systemische Einzeltherapie: € 90.- je 60 Minuten
Paare und Familien: € 130.- je 60 Minuten
Für Einzelgespräche empfehle ich eine Sitzungsdauer von 60 Minuten. Bei Paargesprächen und Familien sind 90 Minuten von Vorteil. Somit haben allen Beteiligten ausreichend Zeit, ihre Sichtweise darzulegen.
Coaching für Einzelpersonen oder Teams: € 150.- je 60 Minuten, sowie € 180.- je 60 Minuten
Die systemische Therapie und Beratungen werden von den Krankenkassen grundsätzlich nicht finanziert. Hierbei handelt es sich immer um eine Privatleistung. Die Beratungen werden per Stundensatz abgerechnet und nach jeder Sitzung in Rechnung gestellt. Eine Ausnahme stellt die Online-Beratung dar. Hier ist das Honorar im Vorfeld der Sitzung zu bezahlen.
Wichtiger Hinweis:
Die Begriffe Paartherapie, Familientherapie und systemische Therapie werden auf dieser Webseite i.S. einer systemischen Beratung und Begleitung verwendet.
Das Angebot stellt keine Psychotherapie i.S. des Heilpraktikergesetzes (Heilpr.G) dar. Es werden weder Diagnosen gestellt noch psychische Erkrankungen oder Störungen mit Krankheitswert behandelt. Bei Vorliegen psychischer Erkrankungen oder Verdacht auf solche ist eine Behandlung durch approbierte Psychotherapeuten, Ärzte oder Heilpraktiker für Psychotherapie erforderlich.
Bestätigung der systemischen Therapie als wissenschaftlich anerkanntes viertes Psychotherapie-Verfahren in 2019. Somit wurde die Wirksamkeit der systemischen Therapie bestätigt. Leider erhalten systemisch ausgebildete Therapeutinnen nicht automatisch die für die Abrechnung mit den Kassen notwendige Approbation.
